Auch wir fordern die menschenwürdige Teilhabe und einen gleichermaßen humanen Umgang für alle Geflüchteten. Die Rücknahme des Vorbehalts auf Artikel 59 Absatz 2 und 3 der Istanbul- Konvention ist dringend erforderlich, um den Zugang zu Schutz und Unterstützung vor Gewalt für Frauen und Mädchen mit Flucht- und Migrationsgeschichte zu sichern.