Wir schließen uns der Stellungnahme der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser an:
Istanbul-Konvention vollständig umsetzen – Anforderungen an die Finanzierung von Frauenhäusern
Die derzeitige Infrastruktur an Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen erfüllt nicht die Vorgaben der Istanbul-Konvention zu „einfach zugänglichen und angemessenen Schutzeinrichtungen in ausreichender Zahl“.
Gewaltschutz braucht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
- die Schaffung einer bundesgesetzlichen und damit bundeseinheitlichen Regelung zur Finanzierung aller Frauenhäuser und Schutzunterkünfte.
- den schnellen, unbürokratischen, bedarfsgerechten und kostenfreien Zugang aller gewaltbetroffenen Frauen und ihrer Kinder zum Schutz und bedarfsgerechter Unterstützung in einem Frauenhaus ihrer Wahl – unabhängig von Aufenthaltsstatus, Wohnort, Einkommen, Vermögen, Ausbildungs- und beruflicher Situation.
- die unverzügliche Beseitigung von aufenthalts- und asylrechtlichen Zugangshürden zu Frauenhäusern und Schutzunterkünften.
- eine kostendeckende, einzelfallunabhängige Objekt-Finanzierung der Frauenhäuser und Schutzwohnungen auf dieser Grundlage
Wir fordern den Bundesgesetzgeber auf
- sich in den zeitnahen Ausbau und die Sicherung der Finanzierung der Frauenhäuser und Schutzwohnungen finanziell einzubringen (einzelfallunabhängig, pauschal, kostendeckend und verlässlich).
- eine bundesgesetzliche, damit länderübergreifende Regelung zur einzelfallunabhängigen und bedarfsgerechten Finanzierung von Frauenhäusern und Schutzwohnungen zu implementieren, da nur so der gleichwertige Zugang zum Hilfesystem bundesweit verbindlich geregelt werden kann.
Wir fordern die Bundesregierung, die Bundesländer und Kommunen auf
- die barrierefreie Ausstattung aller Frauenhäuser intensiv zu befördern.
Wir fordern die Bundesländer und Kommunen auf
- die Lücken in der Hilfestruktur der Frauenhäuser und Schutzunterkünfte zu schließen und in allen Landkreisen und Städten Frauenhäuser/Schutzwohnungen bereitzustellen. Die Anzahl der Frauenhausplätze in Deutschland muss sich an den Vorgaben der Istanbul-Konvention CETS 210 des Europarates orientieren: 1 Familienplatz (2,59 Frauenhausbetten) á 10.000 Einwohner*innen (Gesamtbevölkerung).
Die einzelfallunabhängige, pauschale, kostendeckende und verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und Schutzwohnungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich alle staatlichen Ebenen beteiligen müssen, d.h. Bund, Länder, Landkreise und Kommunen. Aus diesem Grund fordern die Autonomen Frauenhäuser seit mehreren Jahren das sogenannte 3-Säulen-Modell zur einzelfallunabhängigen und bedarfsgerechten Frauenhausfinanzierung. In diesem Modell liegt die Finanzierungsverantwortung für Schutz und Unterstützung beim Staat und nicht bei den gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern.
Setzen Sie sich mit uns dafür ein, dass der Staat endlich auf allen Ebenen mit der nötigen Sorgfalt seiner Pflichtaufgabe nachkommt, Frauen und ihre Kinder vor Gewalt zu schützen.